Benutzungsordnung für das Clubhaus

Umkleiden/Duschen/Toiletten

Die Umkleiden/Duschen/Toiletten stehen allen Mitgliedern und Gästen zur Verfügung.
Die Räumlichkeiten sind in der Regel abgeschlossen.
Gegen eine Kaution von 25,00 € kann jedes Mitglied einen Schlüssel zum Betreten der Räumlichkeiten erhalten.
Das Clubhaus darf nur mit sauberen Schuhen betreten werden.
Sandschuhe müssen vor Betreten des Hauses ausgezogen werden.
Grundsätzlich ist dieser Bereich geschlossen. Ist niemand mehr auf der Anlage, müssen die Räumlichkeiten nach dem Verlassen abgeschlossen werden.

Clubraum

Der Clubraum ist nur für Veranstaltungen geöffnet. Dazu gehören: Medenspiele, Turniere, gesellschaftliche Veranstaltungen, Meetings, Teambesprechungen und Sitzungen.
Der Clubraum kann gegen eine Nutzungs- und Reinigungspauschale von Mitgliedern angemietet werden. Ansonsten ist der Raum geschlossen.
Einen Clubraumschlüssel hat nur ein bestimmter Personenkreis:

1. alle Vorstandsmitglieder
2. Platzwart und Reinigungskraft
3. Mannschaftsführer und Mannschaftsführerinnen
4. Jugendbetreuerinnen und Betreuer
5. Seniorinnenvertreterin und Seniorenvertreter
6. Trainer und Trainerinnen
7. Liegenschaftsamt der Stadt Maintal

Wird die Funktion nicht mehr ausgeübt, muss der Clubraumschlüssel wieder zurückgegeben werden.
Der Clubraum darf nur mit sauberen trockenen Schuhen betreten werden.
Nach der Benutzung müssen mitgebrachte Gegenstände wie z.B. eigene Getränkekästen zu Medenspielen etc. wieder mitgenommen werden.
Nach Benutzung muss der Clubraum wieder abgeschlossen werden.
Trainingsgeräte und Bälle gehören nicht in den Clubraum.

Küche

Wie der Clubraum, ist auch die Küche nur für Veranstaltungen geöffnet.
Externe Personen und Gäste haben keinen Zutritt.
Bei Veranstaltungen muss sichergestellt sein, dass ein Vereinsmitglied (in der Regel der Veranstaltungsleiter oder -leiterin) die Verantwortung für die Küche übernimmt. Bei Medenspielen die Mannschaftsführer und -führerinnen.
Für die Versorgung mit Getränken stehen zwei Getränkekühlschränke zur Verfügung, für die Aufbewahrung von Lebensmitteln ein Kühlschrank.

Aus hygienischen Gründen:

Mitgebrachte Lebensmittel müssen wieder mitgenommen werden.
Insbesondere Salate und andere leicht verderbliche Speisen, angebrochene Gläser, Flaschen mit Saucen sowie Wurst-und Fleischwaren.
Der Tiefkühlschrank dient nur zur Bevorratung von Lebensmitteln für Veranstaltungen. Eine Aufbewahrung mitgebrachter Lebensmittel ist nicht gestattet. 

Aufgetaute Tiefkühlware darf nicht wieder eingefroren werden.

Ordnung und Sauberkeit in der Küche macht die Arbeit leichter!
Teller, Bestecke, Gläser, Schüsseln, Töpfe und Pfannen sind Eigentum der TGS und dürfen nicht mitgenommen werden. Sie müssen nach Gebrauch gereinigt und wieder zurückgeräumt werden.
Dafür steht ein Geschirrspüler und eine Spüle zur Verfügung. Für die Zubereitung von Speisen ist ein Ceranfeld und ein Backofen mit Backblechen vorhanden. Beides muss nach Gebrauch wieder gereinigt werden.
Die Küche muss nach Gebrauch ausgefegt und ggf. gewischt werden.